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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kfz-Sachverständigenbüro Rainer Röschlau

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge im Zusammenhang mit
Gebrauchtwagenchecks, Kaufbegleitungen und vergleichbaren Dienstleistungen.

2. Leistungsumfang
2.1 Gebrauchtwagencheck

Der Gebrauchtwagencheck umfasst eine fachkundige, visuelle und – soweit möglich – technische Begutachtung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Die Leistung beinhaltet insbesondere:

Sichtprüfung von Karosserie, Lack, Innenraum und erkennbaren Vorschäden
Bewertung des allgemeinen Fahrzeugzustands
Plausibilitätsprüfung (z. B. Laufleistung, Nutzung, Verschleißbild)
ggf. einfache Funktionsprüfungen

Ein schriftlicher Bericht wird erstellt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.2 Kaufbegleitung

Die Kaufbegleitung entspricht inhaltlich einem Gebrauchtwagencheck, erfolgt jedoch ohne schriftlichen Bericht.

Die Einschätzung wird ausschließlich mündlich vor Ort abgegeben.

2.3 Leistungsgrenzen

Die Untersuchung erfolgt ohne Demontage und ohne weitergehende technische Eingriffe.
Verdeckte Mängel, nicht zugängliche Bauteile oder zukünftige Defekte können nicht ausgeschlossen werden.

3. Keine Garantie / keine Beschaffenheitsvereinbarung

Die durchgeführte Prüfung stellt keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

Es handelt sich um eine fachliche Momentaufnahme des Fahrzeugzustands zum Zeitpunkt der Besichtigung.

4. Haftung
4.1 Grundsatz

Der Sachverständige haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

4.2 Einschränkung

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

4.3 Ausschlüsse

Keine Haftung besteht insbesondere für:

verdeckte oder nicht erkennbare Mängel
zukünftige technische Defekte
falsche oder unvollständige Angaben durch Dritte (z. B. Verkäufer)
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Insbesondere:

Zugang zum Fahrzeug sicherstellen
relevante Unterlagen bereitstellen (z. B. Serviceheft, Rechnungen)
6. Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung.

Die Kaufbegleitung wird zu einem reduzierten Preis angeboten, da kein schriftlicher Bericht erstellt wird.

7. Zahlung

Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Terminabsagen

Terminabsagen müssen rechtzeitig erfolgen.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Sachverständigen.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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